Abgeschlossenheitsbescheinigung
Aus BF2000-Lexikon
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist die Bescheinigung d. Bauaufsichtsamtes, dass die Wohneinheiten in einem Haus nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) abgeschlossen sind. D.h., dass sie baulich von den anderen Wohneinheiten abgetrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang besitzen.
