Verordnung über das Erbbaurecht
Aus BF2000-Lexikon
(Weitergeleitet von ErbbauVO)
Die Verordnung über das Erbbaurecht (auch Erbbaurechts-Verordnung, ErbbauVO) regelt in Deutschland das Erbbaurecht, soweit nicht die Regelungen über das Erbbaurecht im BGB (insb. bei Altfällen) anzuwenden sind. Das Erbbaurecht ist weitestgehend vorkonstitutionelles Recht.
