Verordnung über das Erbbaurecht

Aus BF2000-Lexikon

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Die Verordnung über das Erbbaurecht (auch Erbbaurechts-Verordnung, ErbbauVO) regelt in Deutschland das Erbbaurecht, soweit nicht die Regelungen über das Erbbaurecht im BGB (insb. bei Altfällen) anzuwenden sind. Das Erbbaurecht ist weitestgehend vorkonstitutionelles Recht.

Siehe: Verordnung über das Erbbaurecht online (juris)