Grundbuchordnung
Aus BF2000-Lexikon
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Die Grundbuchordnung (GBO) ist eine deutsche Rechtsvorschrift. Zusammen mit der Grundbuchverfügung (GBV) regelt sie den Inhalt und die Führung des Grundbuches, sowie die Befugnisse der Grundbuchbeamten (Rechtspfleger).
Man bezeichnet dies als formelles Recht, da hier die Vorgehensweise (Formalien) z.B. der vorzunehmenden Eintragungen/Löschungen bestimmt werden.
Das materielle Grundbuchrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
