Kreditwesengesetz

Aus BF2000-Lexikon

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Als Kreditwesengesetz (KWG) wird in Deutschland das Gesetz über das Kreditwesen bezeichnet. Bis 1978 wurde dieses Gesetz auch im österreichischen Rechtssystem angewandt. Die Regelungen des KWG beziehen sich auf Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute. Die jeweils gültige Fassung des Kreditwesengesetzes ist auf der Website der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu finden.

Hauptzwecke des KWG sind:

  • die Sicherung und Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft
  • der Schutz der Gläubiger von Kreditinstituten vor Verlust ihrer Einlagen

Siehe: Aktuelle Online-Fassung des KWG (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)