Nichtabnahmeentschädigung
Aus BF2000-Lexikon
Eine Nichtabnahmeentschädigung ist von einem Darlehensnehmer zu zahlen, wenn er zugesagte Darlehen oder auch Teilbeträge nicht abnimmt. Da dadurch dem Kreditinstitut Verluste entstehen. Diese muss der Darlehensnehmer durch eine entsprechende Entschädigung - die Nichtabnahmeentschädigung - ausgleichen.
