Wertermittlungsverordnung

Aus BF2000-Lexikon

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Die Wertermittlungsverordnung (WertV) regelt in Deutschland allgemeine Grundsätze für die Ermittlung von Verkehrswerten bei Immobilien. Die WertV regelt damit die Auslegung der Verkehrswertdefinition in § 194 BauGB.